Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchte, braucht einen Energieausweis.
Die Ausweispflicht gilt ...
- bei Wohngebäuden die bis 1965 fertiggestellt wurden, ab 1.7.2008
- bei allen übrigen Wohngebäuden ab 1.1.2009 und
- bei Nichtwohngebäuden ab 1.7.2009.
Jetzt bis 30.9.2008 handeln - und mehrere hundert Euro sparen!
Sparen Sie mehrere hundert Euro, indem Sie sich vor dem 30.9.2008 einen verbrauchsorientierten Energieausweis besorgen. Bis zu diesem Stichtag gilt die Wahlfreiheit. Sie können sich für alle Wohngebäude, unabhängig von deren Alter oder Größe, den preiswerten Verbrauchsausweis ausstellen lassen.
Das ist besonders wichtig für Eigentümer älterer Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten. Wurde der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt und wird das Wärmeschutzniveau der WärmeschutzVO 1977 nicht erreicht, ist sonst ab 1.10.2008 ein bedarfsorientierter Energieausweis Pflicht. Dieser gibt zwar besser Aufschluss über mögliche Energieeinsparungen, kostet aber auch schnell € 600 oder mehr.
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